Zur Parkzone I gehören alle öffentlichen Parkplätze innerhalb des sogen. Stadtringes (Hennestraße, Oesterweg, Martin-Luther-Straße, Mühlenweg, Fritz-Honsel-Straße, Ruhrplatz, Le-Puy-Straße, Brückenstraße, Arnsberger Straße, Auf der Wieme).
Zur Parkzone II gehören alle übrigen Plätze (Kreishaus, westliche Le-Puy-Straße ab Einmündung Brückenstraße, Warsteiner Straße, Lagerstraße).
Die Höchstparkdauer beträgt auf allen bewirtschafteten Plätzen 2 Stunden.
Zur Parkzone II gehören alle übrigen Plätze (Kreishaus, westliche Le-Puy-Straße ab Einmündung Brückenstraße, Warsteiner Straße, Lagerstraße).
Die Höchstparkdauer beträgt auf allen bewirtschafteten Plätzen 2 Stunden.
