Bebauungsplan Nr. 29d "Kolpingstraße", Meschede-Stadt


Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29d "Kolpingstraße"

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Nr. 29d „Kolpingstraße" ist die planungsrechtliche Absicherung, Neuordnung und Gestaltung von Stellplatzanlagen entlang der Kolpingstraße östlich des Gebäudes Kolpingstraße 20. Die Neuordnung ist durch Realisierung der Straßenverbindung Kolpingstraße - Fritz-Honsel-Straße/ Mühlenweg in Verbindung mit der geplanten Revitalisierung des ehemaligen Warenhauses am Winziger Platz erforderlich.
Weiteres Ziel für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Fortführung des Ruhrseitenweges.

Planinhalt ist im Wesentlichen:
1. die Festsetzung einer privaten Stellplatzanlage westlich des Gebäudes Kolpingstraße 38
   und westlich der künftigen Straßenverbindung, die dem Objekt Winziger Platz 10 (Stadthalle/
   Einzelhandelsflächen) zugeordnet ist
2. die Festsetzung eines öffentlichen Parkplatzes östlich der künftigen Straßenverbindung und
3. die Festsetzung eines öffentlichen Fußweges.

Eine bauliche Nutzung der Flächen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Übersicht über den Stand des Verfahrens

22.09.2011

Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Meschede und Einleitung des Verfahrens

Ansprechpartner:

Klaus Wahle, Fachbereich Planung und Bauordnung, Tel. 0291/205-123

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