Wochenmärkte
1. Begriffsbestimmung
Nach § 67 der Gewerbeordnung (GewO) ist ein Wochenmarkt eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet:
- Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände- gesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke;
- Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei;
- rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.
Wochenmärkte in Meschede
In der Kernstadt Meschede findet schon seit vielen Jahrzehnten ein Wochenmarkt statt. Dieser befindet sich jeweils dienstags und freitags auf dem Stiftsplatz und dem Kaiser-Otto-Platz. Marktzeit ist von 7.00 Uhr bzw. 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Im Ortsteil Freienohl findet auf dem Marktplatz jeweils Donnerstag ein Wochen- markt statt. Die Zuteilung eines Marktplatzes erfolgt durch den Marktmeister.
Kosten
Für die Teilnahme am Mescheder Wochenmarkt wird derzeit eine Gebühr in Höhe von 1,00 € pro laufenden Frontmeter des Marktstandes, jedoch mindestens 2,50 € von den Marktbeschickern erhoben. Wird aus den Stromkästen der Stadt Meschede Strom verbraucht, werden diese in Höhe von 0,25 €/kWh von den Händler erstattet.
