Obdachlose


Nach dem Ordnungsbehördengesetz haben die Ordnungsbehörden die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Sie können hierzu die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Drohende Obdachlosigkeit bedeutet eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da ohne Obdach Leben und Gesundheit bedroht sind.

Für die Unterbringung der Obdachlosen unterhält die Stadt Meschede z.Zt. 4 Obdachlosenunterkünfte und eine Notunterkunft für nichtsesshafte Obdachlose.

Folgende Aufgaben fallen an:

  • Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte
  • Unterhaltung und Instandhaltung der Unterkünfte
  • Durchführung von Zwangsräumungen
  • Wiedereinweisungen in bisherige Wohnungen, Beschlagnahme von Wohnungen

Die Betreuung der Obdachlosen erfolgt durch den Fachbereich Ordnung.
Folgende Aufgaben fallen an:

  • Aufnahme und Zuweisung einer Wohnung
  • Betreuung während des Aufenthalts in den Obdachlosenunterkünften
  • Mithilfe bei der Wohnungssuche