Das Rittergut Beringhausen
Die Ritterfamilie von Beringhausen gehörte früher zu einer der bedeutendsten im Kreise Meschede. Wir finden ihre Namen unter Pröpsten und Dekanen des Stifts in Meschede, als Abt des Klosters Grafschaft und als zeitweiliger Besitzer der adeligen Häuser zu Antfeld, Gevelinghausen, Laer, Meschede (beim Rathaus) und Blessenohl. Im 16. Jahrhundert sind statt derer von Beringhausen die Herren von Schüngel Besitzer des Rittergutes.
Die rasche Aufeinanderfolge der weiteren Besitzer ist charakteristisch für Beringhausen, wird sich aber für das Gut weniger vorteilhaft ausgewirkt haben. Aus dieser Zeit seien nur die Namen v. Hanxleden, von Schenk, von Gaugreben und von Spee genannt. Letztere verkauften 1854 das Rittergut an Vetter zu Halbeswig, und 1900 erwarb es der Allgemeine Knappschaftsverein in Bochum zur Errichtung einer Heilstätte.
Der Rittersitz Beringhausen umfasste Äcker, Wald und Wiesen im heutigen Beringhausen selbst, auf der Beringhauser Klause, in Mosebolle, Blüggelscheidt, Berlar, am Bastenberg, Hainberg, der Burg u.a., wie aus einem Jagdprozeß des 18. Jahrhunderts hervorgeht. Es war also ein stattlicher Besitz.
Der Ursprung des Hauses Beringhausen ist in Dunkel gehüllt. Der Name ist abzuleiten vom altdeutschen Perinhart "der Bären- oder Heldenkühne", dem späteren Bernhard oder Bernd. Es ist anzunehmen, dass ein altsächsischer Edeling dieses Namens der Gründer dieses Hofes war. Auffallend ist nur, dass letzterer ein Einzelhof blieb, dass Knechte und Hörige nicht um den Haupthof angesiedelt wurden, sondern auf den benachbarten Bergplateaus. Auffallend ist ferner, dass das Gut niemals weder dem Stift Meschede noch den Grafen zu Arnsberg zu Lehen gegeben wurde; also des Schutzes anscheinend nicht bedurfte. Vielleicht liegt eine Erklärung dafür darin, dass an dem einsam im Wald gelegenen Hof keine öffentliche Straße vorbeiging und daher seltener die Aufmerksamkeit feindlicher Heerhaufen auf sich zog. Jagd und Fischerei gehörten von jeher dem Grundeigentümer; als solcher kommt in Beringhausen nur der Besitzer des Gesamtgutes / Haupthof in Betracht.
An den Beringhauser Besitz schloss sich das Kirchspiel Velmede und die Höfe Wedestapel (Wehrstapel) mit Schederberge an. Wedestapel mit Schederberge gehörte zum Stift Meschede. Wehrstapel kam später nach Eversberg. Während der Regierungszeit des Grafen Wilhelm von Arnsberg gab das Kapitel des Stifts Meschede seinen Hof in Wedestapel, welcher durch Raub und Brand so häufig verwüstet war, dass kein Kolon mehr da wohnen wollte, den Bürgern von Eversberg in Erbpacht.
Den weiblichen Mitgliedern des Hauses Beringhausen war bis zum Jahre 1310 Gelegenheit geboten, in dem Stift Meschede unterzukommen, welches sich allmählich zu einem adeligen Damenstift mit 20 weltlichen Präbenden für Kanonissen und 10 für Kanoniker ausgebildet hatte. Trotz seiner reichen Dotation versank es in tiefe Armut und wurde deshalb 1310 aufgelöst bzw. in ein Kanonikerstift umgewandelt. Den männlichen Mitgliedern des Hauses Beringhausen stand das Kloster Grafschaft offen.
Dieses berühmte Benediktinerkloster wurde im Jahre 1072 von Erzbischof Anno II. von Cöln gegründet. Er erwarb den schon damals Grafschaft genannten Ort von einer Frau Chuniza und ihrem Sohn Thiemo. Das Kloster Grafschaft, welches im 13ten Jahrhundert nur adelige Mitglieder aufnahm, bildete dieselben aus und ließ sie dann die dem Kloster unterstellten Pfarreien verwalten. Das Kloster Grafschaft wurde vom Stifter mit zwölf Mutterpfarreien, darunter Velmede, versehen. Im Güterverzeichnis des Grafen Wilhelm von Arnsberg wird 1313 Heinrich von Beringhausen aufgeführt, welcher zwei Hufen in Desbicke von ihm zum Lehen trug.. Dieser Ort existiert nicht mehr. Er lag zwischen Brilon und Hoppeke. Die Gegend, wo er lag, heißt jetzt noch "In der Desmeke".
Im Güterverzeichnis des Grafen Gottfried IV. von Arnsberg wird im Jahre 1338 Arnold von Beringhausen aufgeführt, welcher als Lehen von ihm die o. a. zwei Höfe in Desbeke, ferner zwei Höfe in Olsberg innehatte. Später, 1368, wird er noch mit Lehen in Muche belehnt. Im Jahre 1334 wird Johannes von Beringhausen erwähnt, der also gleichzeitig mit Arnold gelebt hat, und zwar wurde er als Zeuge genannt. Der Sohn Arnolds war mit großer Wahrscheinlichkeit Noldekin von Beringhausen, welcher eine bedeutende Vermittlerrolle beim Verkauf der Grafschaft Arnsberg an Erzbischof Cuno von Falkenstein [Köln] im Jahre 1368 gespielt hat und deshalb von Erzbischof Cuno mit weiteren Einnahmen belehnt wurde. Noldekin musste sich aber verpflichten, ständig in Eversberg zu wohnen, ein Beweis, welche Bedeutung damals schon diese Feste hatte. Auch als Gläubiger des Grafen von Arnsberg wird Noldekin erwähnt. Der Wohlstand und das Ansehen des Hauses Beringhausen muss damals beträchtlich gewesen sein. Dies lässt sich auch daraus schließen, dass die Familie dem Stift Meschede Pröpste und dem Kloster Grafschaft Äbte stellte.
In den nächsten 100 Jahren wird der Name Beringhausen häufig erwähnt. Daraus geht hervor, dass die Familie zu den angesehensten der Gegend gehörte. Nach dem Tod des Henneke von Beringhausen (1483) finden wir Beringhausen im Besitz einer anderen Familie. Dem Henneke gehörte auch das Rittergut Laer bei Meschede. Ihm folgte im Alodial- (vererbbares Eigentum) und Lehnsbesitz sein Sohn Johann, welcher keine männlichen Erben, aber drei Töchter hinterließ. Eine dieser Töchter, Margareta, heiratete Henneke von Beringhausen, eine andere Beleke (Sybilla), heiratete Johann von Hanxleden zu Körtlinghausen; die dritte Tochter war mit Rudger Rump zur Wenne verheiratet. Henneke von Beringhausen erwarb aus dem Nachlasse seines Schwiegervaters das Allodium Hückelheim sowie Laer, womit ihn das Stift Meschede belehnte. Die Ehe des Henneke von Beringhausen mit Margareta Hückelheim blieb kinderlos. Daher sahen sich beide Eheleute veranlasst, ihren Allodiatbesitz Hückelheim mit allem Zubehör den auf dem Keppelberg [Klausenberg] bei Meschede wohnenden Nonnen des Dominikanerordens am 18. 2. 1483 zu schenken. Henneke von Beringhausen starb in demselben Jahr, worauf seine Witwe die Schenkung nicht nur bestätigte, sondern denselben ihr ganzes bewegliches und unbewegliches Vermögen schenkte und sich unter die Klosterfrauen aufnehmen ließ.
Waren die Allodialgüter (erbliches Eigentum) auch auf das Kloster übergegangen, so suchten die Erben doch nach Belehnung mit dem Gut Laer nach. Der Propst Wilhelm Westphal erteilte sie dann auch dem Wigand von Hanxleden 1486, sodann 1487 auch dem Hermann von Hanxleden und 1507 dem Hermann Rump zur Wenne sowie dem Georg von Beringhausen, Domdechant zu Münster und Paderborn. Im Jahre 1519 erwirkte dann durch den Stiftspropst Wilhelm Westphal Ludwig von Beringhausen für sich und seine Brüder die Belehnung mit Laer. Unter den Kindern Ludwigs von Beringhausen folgte ihm sein Sohn Johann in dem Besitz, welcher dann 1555 von dem Stiftspropst Wilhelm Graf zu Holstein, mit dem Haus zu Laer und auch dem Hause zu Meschede, das Beringhauser Haus genannt, belehnt wurde.
Nach dem Tod des Johann von Beringhausen übertrug 1580 Stiftspropst Dietrich von Fürstenberg den Nießbrauch an sämtlichen von Johann von Beringhausen nachgelassenen Gütern dessen Witwe Catharina von Fürstenberg, welche die Schwester des Propstes war. Johann von Beringhausen hatte aber eine Schwester, Anna, welche mit Martin von Erwitte vermählt war und einen Sohn, Diederich, und eine Tochter hatte, die mit Johann von Ovelacker zu Gevelinghausen verheiratet war. Beide Abkömmlinge erhoben Widerspruch gegen den der Witwe übertragenen Nießbrauch, nahmen vielmehr als nächste Verwandte ihres Onkels, diesen in Anspruch. Der Stiftspropst zog sich dadurch aus der Verlegenheit, dass er der Witwe den Nießbrauch wieder entzog und sich mit den Erben dahingehend verglich, dass sie ihm das sog. Beringhauser Haus zur freien Disposition stellten, wogegen diese mit den vom Stift lehnrührigen Gütern, nämlich Laer nebst Zubehör u.a. belehnt wurden.
