Im Kurkölnischen Sauerland


Freienohl unter der Herrschaft der Kurfürsten von Köln

Das Herzogtum Westfalen, häufig auch als das kurkölnische Sauerland bezeichnet, umfasste nach heutigen Verwaltungsgrenzen den Hochsauerlandkreis und den Kreis Olpe, vom Kreis Soest den größten Teil - jedoch ohne die Städte Soest mit der Börde und Lippstadt -, vom Märkischen Kreis die Städte Balve, Menden, die Ortsteile Affeln, Altenaffeln, Küntrop und Blintrop der Stadt Neuenrade sowie den Iserlohner Ortsteil Sümmern. Hinzu kam die im Waldeckschen gelegene Enklave Volkmarsen.

Bereits im Zuge der Christianisierung hatten die Erzbischöfe von Köln die geistliche Herrschaft über das Gebiet östlich des Rheins und südlich der Lippe ausgeübt. Der politische Sturz und die Ächtung des Sachsenherzogs Heinrich des Löwen führte 1180 auf dem Reichstag von Gelnhausen zur Teilung seines Herzogtums Sachsen: aus dem Gebiet westlich der Elbe wurde das neue Herzogtum Westfalen und Engern geschaffen. Die Ära Kölns endete erst 1801 mit der Flucht und dem Tod des letzten Kurfürsten. Durch den Titel „Herzog von Westfalen" war allerdings noch nicht viel über die tatsächlichen Machtverhältnisse um 1180 ausgesagt. Das Land zwischen Rhein und Weser bestand damals aus einer unüberschaubaren Fülle von weltlichen und geistlichen Machtzentren. Die Fürsten, Grafen und Bischöfe waren von der Idee einer politischen Einheit weit entfernt. Kriegerische Fehden oder Koalitionen mit den benachbarten Herrschaften bestimmten den politischen Alltag. Im 17. und 18. Jahrhundert aber war das Herzogtum Westfalen bereits ein geschlossenes und einheitlich verwaltetes Territorium. Landesherr war seit der Entstehung der Erzbischof von Köln, dem das Gebiet südlich der Lippe und östlich des Rheins auch kirchlich unterstand. Somit war das Herzogtum Westfalen Teil des Kölner Kurstaates. Davon spricht man, weil die Kölner Erzbischöfe zu dem kleinen Kreis der Kurfürsten gehörten, die nach dem Tod eines Kaisers dessen Nachfolger wählten.

Seit Erwerb des Herzogtums Westfalen im Jahre 1180 erhoben die Kölner Kurfürsten Anspruch auf die Arnsberger Grafschaft. Die Grafschaft Arnsberg war ihnen besonders begehrenswert; sie war zwar ein armes Bergland, umfasste aber ein größeres Gebiet, und vor allem: sie lag beinahe inmitten des bereits erworbenen kölnischen Besitzes. Die äußere Geschichte der Grafschaft Arnsberg im 13. Jahrhundert ist ausgefüllt durch den stetigen mehr oder weniger offenen Kampf mit den Erzbischöfen von Köln und diesen Kämpfen verdanken viele Städte und Freiheiten ihren Ursprung.

Graf Gottfried IV., der 1364 Freienohl zur Freiheit erhoben hatte, übertrug im Jahre 1368 seine Grafschaft mit allen Städten, Burgen und Freiheiten dem Kölner Kurfürsten. In der Abtretungsurkunde wird von einem Verkauf gegen 130.000 Goldgulden gesprochen. Die lateinisch abgefasste Urkunde, die in ihrer breiten Sprache und bei der üblichen Genauigkeit und Umständlichkeit in der Aufzählung der mit verkauften Rechte und Objekte sieben Druckseiten in Seibertz‘ Urkundensammlung füllt, ist mit 15 Siegeln versehen. Am Himmelfahrtstage des folgenden Jahres (1369) stellten der Graf und die Gräfin eine neue Urkunde aus in der sie erklärten, dass sie die Grafschaft Arnsberg dem Erzstift Köln unwiderruflich geschenkt hätten unter der Bedingung, dass ihnen gewisse Summen zur Bezahlung ihrer Schulden und Jahresrenten ausgezahlt würden, namentlich aber auch unter der Bedingung, dass das Erzstift Köln niemals wieder die Grafschaft Arnsberg noch eine dazugehörige Stadt, Burg oder Gerechtigkeit an den Grafen von der Mark solle kommen lassen.

Im Frühjahr 1369 verließen Graf Gottfried und Gräfin Anna Burg und Stadt Arnsberg. Der Graf starb schon bald auf dem Schloss Brühl am 21. Februar 1371. Die Gräfin wählte sich die Wasserburg Wildshausen zum Witwensitz. Nachdem Arnsberg drei Jahrhunderte unter Grafenherrschaft gestanden hatte, wurde die Grafschaft nun ein Teil des Herzogtums Westfalen.

 

Gemeinwesen

Nach dem Übergang der Grafschaft auf das Erzstift Köln lag die Verwaltung der Freiheit Freienohl ausschließlich in den Händen der Bürger. Aus ihrer Mitte wurde der Rat gewählt. Dieser bestand aus den Bürgermeistern, in der Regel aus dem regierenden und dem zweiten Bürgermeister und den Gemeinsherren (Ratsherren, auch consules genannt). Als Gehilfe des Rates wurde ein Freiheitsschreiber bestellt, der die Protokolle führte. Daneben wird für Botengänge oft noch ein Freiheitsdiener genannt.

Das Gemeinwesen unterstand nur dem Landdrosten in Arnsberg als dem Vertreter des Kurfürsten. Als kurkölnische Freiheit hatte Freienohl das Recht, als Mitglied der Städtekurie an den Sitzungen des Landtags teilzunehmen. Der Bürgermeister war kraft seines Amtes Mitglied des Landtages als der Körperschaft des Herzogtums. In der Regel ließ er sich aber von den größeren Städten vertreten. Der Name Freienohl wird kaum in den Landtagsprotokollen genannt. Nachweisbar ist allerdings die Teilnahme des Bürgermeisters Knickenberg und die des Kämmerers Kaulmann am Landtag des Jahres 1753. Die Kommunalfinanzen verwaltete die Gemeinde durch einen aus den Ratsmitgliedern gewählten Kämmerer ohne staatliche Aufsicht. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts forderte die kurfürstliche Regierung die Abrechnung der Freiheit zur Prüfung an.

Die Ratsmitglieder waren gleichzeitig geborene Schöffen, d. h. sie bildeten das Gericht, dessen vorsitzender Richter meistens der regierende Bürgermeister war. Alle Ämter waren ohne Besoldung. Nur die Mitglieder des Gerichts hatten Anspruch auf die Schöffengebühren. Über die Ergänzung des Ratskollegiums und die Wahl des Bürgermeisters sind keine Berichte erhalten.

Zu den Rechten der Freiheit gehörte nun auch die Befugnis, Märkte abzuhalten und Zölle zu erheben. Auch durften sich die am Ort ansässigen Handwerker zu Zünften zusammenschließen, was bei der geringen Einwohnerzahl wohl kaum angenommen werden kann.

 

Wirtschaft

Die Wirtschaftskrise des 14. und 15. Jahrhunderts führte dazu, dass Handel und Gewerbe in den westfälischen Städten und Freiheiten viel weniger die Basis für den Lebensunterhalt wurden, als das noch im 12. und 13. Jahrhundert der Fall gewesen war. Dem allgemeinen Trend folgend, entwickelte sich auch Freienohl überwiegend zur Ackerbürgerstadt. Wie im übrigen südlichen Westfalen auch, so war hier die Dreifelderwirtschaft üblich, d. h. auf Wintersaat und Sommersaat folgte die Brache, die dem Boden Erholung bot. Bei einer Gesamtgemarkung (1818) von nur 1046 ha, davon 591 ha Hofland und 455 ha Forst, waren die Freienohler darauf auch durchaus angewiesen.

Aus den Angaben über die Zehntverpflichtung lässt sich ersehen, dass in Freienohl, wie in Gebirgsgegenden üblich, der Anbau von Hafer dominierte.

Eine besondere Rolle spielte in Freienohl auch der Kartoffelanbau, von dem für das obere Ruhrtal die ersten Nachrichten aus dem Jahre 1740 vorliegen, was um so bemerkenswerter ist, wenn man bedenkt, dass der Kartoffelanbau erst nach der Hungersnot der Jahre 1771/1772 sich im größeren Umfang in Deutschland durchsetzte.

Hanse

Im 13. Jahrhundert eroberte in aufblühenden Städten allenthalben ein selbstbewusstes Bürgertum führende Stellungen und hansische Kaufleute schufen einen geradezu modernen Wirtschaftsraum.

Seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts hatte sich die in der Hanse herausgebildete hierarchische Struktur organisatorisch verfestigt. In Westfalen unterschied man zunächst die vier Vororte Dortmund, Soest, Münster und Osnabrück. Die Ausrichtung der nachgeordneten Städte auf diese Vororte richtete sich in der Regel nach den Territorialgrenzen. Dabei spielte es für die kurkölnischen Städte keine Rolle, dass Soest nach der Soester Fehde nicht mehr zum Herzogtum Westfalen gehörte. Zum Vorort Soest gehörten u. a. die Beistädte Lippstadt, Werl, Arnsberg, Brilon und Rüthen. Der Beistadt Arnsberg unterstanden als zugewandte Orte u. a. die Städte Eversberg und Grevenstein sowie die Freiheit Freienohl.

Die Mitgliedschaft in der Hanse bedeutete für die kleinen Städte und Freiheiten eine große Belastung, da ihnen die Zahlung der Beiträge nicht leicht fiel. Von ihren Bürgern kam wohl kaum jemand in die Lage, den Schutz, den die Hanse in fremden Ländern gewährte, in Anspruch zu nehmen. Trotzdem sahen die kleinen Städte die Mitgliedschaft in der Hanse als nützlich an. Durch sie erfuhr z. B. Freienohl, das wirtschaftlich ganz auf Soest ausgerichtet war, dort einige Vergünstigungen. Freienohler konnten nämlich als Einwohner einer Hansestadt in Soest das Recht auf Detailhandel in Anspruch nehmen, Rechtsschutz genießen und sich freiere Bewegungsmöglichkeiten und Zollvergünstigungen erfreuen. Im Vordergrund standen auch die Erleichterungen, die sich bei der Regelung von Nachlass- und Erbschaftsangelegenheiten ergaben. Zahlungsunwilligen Städten wurde in erster Linie damit gedroht, dass künftig kein Erbgut ausgeliefert werde.

Nach dem Bürgerbuch der Stadt Soest haben in der Zeit von 1311 bis 1437 etwa 15 Personen mit dem ihre Herkunft andeutenden Zunahmen Freienohl in dieser Stadt das Bürgerrecht erworben. Bemerkenswert ist, dass bereits während der Aufbauphase Freienohls eine ganze Reihe von Einwohnern wieder abgewandert und dem Sog der Großstadt gefolgt sind. Dabei handelte es sich sicher nicht um die verarmte Unterschicht, denn diese hatte in Soest keine Chance, das Bürgerrecht zu erwerben.

Links zu dieser Seite: